Was ist bezüglich Pensionskasse und Unfallversicherung beim Austritt von Mitarbeitern zu beachten?

Pensionskasse

Mitarbeitende sind nach ihrem Austritt noch einen Monat lang gegen die Risiken Tod und Invalidität weiter versichert. Tritt der Mitarbeiter eine neue Stelle an, so wird die Freizügigkeitsleistung an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen. Hat der ehemalige Mitarbeiter noch keine neue Anstellung gefunden, oder ist er noch nicht bei der Arbeitslosenkasse angemeldet, kann er auf die verschieden freiwilligen Weiterversicherungsmöglichkeiten für Einzelpersonen bei der Stiftung Auffangeinrichtung (www.chaeis.net) hingewiesen werden.

 

Unfallversicherung

Mitarbeitende sind nach ihrem Austritt noch während 31 Tagen gegen Unfall bei ihrem bisherigen Unfallversicherer versichert, sofern sie pro Woche mehr als 8 Stunden gearbeitet hatten.

Tritt der Mitarbeiter innerhalb von 31. Tagen eine neue Stelle an, muss nichts unternommen werden. Falls der Mitarbeiter keine neue Stelle innerhalb von 31. Tagen antritt, muss dringend darauf hingewiesen werden, dass eine sogenannte Abredeversicherung beim bisherigen Unfallversicherer abgeschlossen werden kann.

Verzichtet der Mitarbeiter auf eine Abredeversicherung, so ist dringend darauf hinzuweisen, dass die Unfalldeckung in der privaten Krankenkasse eingeschlossen werden sollte.

 

 

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