Steuerspar-Tipps 2016

 

 

 

 

 

 

Beiträge in die Säule 3a

Auch im Jahr 2017 können Erwerbstätige den Betrag von max. Fr. 6’768.00 abziehen, wenn sie diesen Betrag in ein Säule 3a Konto einzahlen.

 

 

Aus- und Weiterbildungskosten

Falls Sie eine Weiterbildung absolvieren, können alle damit verbundenen Ausgaben abgezogen werden; dies sind zum Beispiel Schulgebühren, Reisekosten, notwendige Hotelübernachtungen, Materialkosten, etc.

Neu sind auch die Ausbildungskosten – bei beruflicher Neuorientierung – abziehbar.

 

 

Fahrkosten

Im Zusammenhang mit der FABI-Vorlage wird der Abzug für die Fahrkosten im Steuerjahr 2016 beschränkt. Bei der direkten Bundessteuer wurde der Abzug auf Fr. 3’000.00 begrenzt. Die Kantone regeln die Begrenzung unterschiedlich.

 

 

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