Beiträge in die Säule 3a
Auch im Jahr 2017 können Erwerbstätige den Betrag von max. Fr. 6’768.00 abziehen, wenn sie diesen Betrag in ein Säule 3a Konto einzahlen.
Aus- und Weiterbildungskosten
Falls Sie eine Weiterbildung absolvieren, können alle damit verbundenen Ausgaben abgezogen werden; dies sind zum Beispiel Schulgebühren, Reisekosten, notwendige Hotelübernachtungen, Materialkosten, etc.
Neu sind auch die Ausbildungskosten – bei beruflicher Neuorientierung – abziehbar.
Fahrkosten
Im Zusammenhang mit der FABI-Vorlage wird der Abzug für die Fahrkosten im Steuerjahr 2016 beschränkt. Bei der direkten Bundessteuer wurde der Abzug auf Fr. 3’000.00 begrenzt. Die Kantone regeln die Begrenzung unterschiedlich.